Der Klassenelternrat und dessen Vertreter werden von den Eltern der jeweiligen Klasse für zwei Jahre gewählt. Die Wahl findet üblicherweise am ersten Elternabend im neuen Schuljahr statt.
Die wesentlichen Aufgaben des Klassenelternrates sind:
Ansprechpartner für Eltern und Lehrer in allen die Klasse betreffenden Angelegenheiten
Vertretung der Belange der Klasse im Schulelternrat
Organisation von Klassenfesten und Weihnachtsfeiern
ggf. Organisation von Elternstammtischen




