Der Schulelternrat setzt sich aus den gewählten Klassenelternräten und deren Stellvertretern zusammen und wählt alle zwei Jahre einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.
Der Schulelternratsvorsitzende hat analog zum Klassenelternrat folgende Aufgaben:
Ansprechpartner für Schulleitung, Lehrkräfte und Eltern
Durchführung der Sitzung des Schulelternrates
An den Sitzungen des Schulelternrates nimmt die Schulleitung teil.
Der Schulelternrat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus. Vor Entscheidungen des Schulvorstandes ist der Schulelternrat zu hören.
Aufgaben des Schulelternrates:
gestaltet das Schulleben aktiv mit
ist Ansprechpartner für Eltern bei Fragen und Problemen
arbeitet an den Lösungen von Problemen mit
informiert die Eltern über das aktuelle Geschehen
aktiviert die Elternschaft zur Teilnahme an Projekten und Schulveranstaltungen
vertritt die Schule im Stadtelternrat
wählt die Elternvertreter für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen
wählt aus der Gesamtelternschaft die Elternvertreter für den Schulvorstand




