Schulvorstand

Der Schulvorstand ist ein gemeinsames Gremium aus Lehrern und Eltern und wird alle zwei Jahre gewählt. Alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an der Schule haben, können sich in den Schulvorstand wählen lassen. Die Wahl der Elternvertreter sowie deren Stellvertreter erfolgt auf einer Sitzung des Schulelternrates.


Der Schulvorstand der OGS Bürgerstraße setzt sich aus vier Mitgliedern der Schule inklusive Schulleitung und vier Elternvertretern zusammen. Den Vorsitz hat immer die Schulleitung.


Die Schulleitung unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen. Der Schulvorstand berät über wichtige Angelegenheiten der Schule und hat Entscheidungs- und Anhörungsrechte.


Der Schulvorstand entscheidet über:

  • den Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel

  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation

  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen

  • die Führung einer Eingangsstufe

  • die Ausgestaltung der Stundentafel

  • Vorschläge für das Schulprogramm

  • Vorschläge für die Schulordnung

  • Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen